Die Richtlinien für länderübergreifende, die sog. generische Domains (gTLD) mit den Endungen NAME, BIZ, COM, INFO, MOBI, NET a ORG.
- Richtlinien des Zentralregisters ICANN.ORG
- Verifizierung der E-Mail-Adresse des Domaininhabers
- Transferregeln
- Freischaltung aus der Quarantäne
Richtlinien des Zentralregisters ICANN.ORG
Die aktuellen Domainpreise für die Registrierung und die Verlängerung entnehmen Sie bitte folgender Preisübersicht.
- Rechte und Pflichten des Inhabers der Domains COM, NET, ORG, INFO, BIZ u.a.
- Vorteile und Pflichten des Inhabers der Domains COM, NET, ORG, INFO, BIZ u.a.
- Richtlinien zur alternativen Streitbeilegung bei den Domains COM, NET, ORG, INFO, BIZ u.a.
- Richtlinien zur Wiederherstellung abgelaufener Domains
Verifizierung der E-Mail-Adresse des Domaininhabers
Die aktuellen Richtlinien von ICANN (Zentrale Registrierungsstelle und Verwalter generischer Domains) legen fest, dass spätestens 14 Tage nach der Domainregistrierung, dem Inhaberwechsel, der Änderung der Inhaberdaten und dem Domaintransfer, die E-Mail-Adresse des Domaininhabers auf Gültigkeit überprüft werden muss. An diese E-Mail-Adresse wird eine E-Mail mit einem Bestätigungslink gesendet. Dieser Bestätigungslink verweist auf die Domain registrant-verification.com vom Unternehmen ASCIO TECHNOLOGIES. Dieses Unternehmen führt die eigentliche Verifizierung durch.
Durch die Bestätigung des Links, wird die Inhaber-Adresse verifiziert.
Wichtiger Hinweis: Sollte die Verifizierung nicht durchgeführt werden, wird der Betrieb der Domain und aller damit zusammenhängenden Dienste unterbrochen.
- Ist die E-Mail-Adresse nicht verifiziert, sind keine Änderungen an der Domain möglich.
- Bei einer Neuregistrierung werden bei der Domain statt der erforderlichen, die vorübergehenden "parking" Nameserver eingestellt. Die Domain wird somit außer Betrieb gesetzt bis die Inhaber-Adresse verifiziert wird. Erst danach werden die erforderlichen Nameserver eingestellt.
- Bei der Verifizierung nach dem Inhaberwechsel, der Änderung der Inhaberdaten und dem Domaintransfer wird die Domain noch weitere 14 Tage nach der Änderung aktiv. Sollte die Verifizierung nach 14 Tagen nicht erfolgen, werden bei der Domain die "parking" Nameserver eingestellt, die den Betrieb unterbrechen.
Falls die Verifizierungsanfrage abläuft (d.h. nach 14 Tagen), beantragen Sie die Inbetriebnahme der Domain über eine autorisierte Anfrage neu.
Transferregeln
Nach den aktuellen Richtlinien von ICANN (Zentrale Registrierungsstelle und Verwalter generischer Domains) muss der Transfer über eine Bestätigungsmail an die E-Mail-Adresse des Domaininhabers autorisiert werden. Diese Bestätigungsmail wird erst nach der Begleichung eventueller Transfergebühren versendet und muss spätestens nach 14 Tagen bestätigt werden. Andernfalls wird der Transfer automatisch zurückgewiesen.
Für die Bestätigung des Transfers erhalten Sie 2 Erinnerungen: Eine Woche und einen Tag vor Ablauf der Anfrage.
Freischaltung aus der Quarantäne
Die generischen bzw. die länderübergreifenden Domains haben nach ihrem Ablaufdatum noch eine 60 tägige Schutzfrist, bis sie zur weiteren Registrierung freigegeben werden.
Am ersten Tag nach dem Ablauf, wird die Domain aus der DNS-Zone entfernt und hört auf zu funktionieren. Erst am 31.Tag nach dem Ablauf, fällt sie in die Quarantäne.
In den nachfolgenden 30 Tagen kann man die Domain gegen Extragebühr (aktuell 161,51 EUR zzgl. MwSt.) freischalten lassen.
Weitere Informationen finden Sie auf den offiziellen Webseiten des Zentralregisters ICANN - Richtlinien für Freischaltung generischer Domains.