Inhaberwechsel bei einer Domain

Der Inhaber oder der Halter einer Domain ist im Zentralregister der Domains erfasst. Diese personenbezogenen Daten sind seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht mehr öffentlich zugänglich und müssen bei den Zentralregistern direkt angefragt werden. 

Als Domain-Inhaber gilt stets die Person oder das Unternehmen, die/das im Zentralregister eingetragen ist. Er ist nicht immer der Verwalter des Accounts, unter dem die Domain geführt ist und auch nicht immer derjenige, der die Domain bezahlt.

Den Inhaber der meisten Domains können Sie in Ihrem Kundencenter ändern lassen. Wenn Sie keinen Zugriff auf den entsprechenden Account haben, können Sie den Inhaberwechsel direkt mit einem entsprechenden Formular beantragen. 
 

HINWEIS: Der Inhaberwechsel im Zentralregister beeinflusst weder die Rechnungsanschrift noch den Verwalter der DNS-Einträge. Diese Angaben ändern Sie, indem Sie die Domain zu einem anderen Account übertragen - Kunden- oder Zahlerwechsel.
 

Inhaberwechsel bei einer Domain


Die Änderungen an den am häufigsten verwendeten Domains können Sie direkt in Ihrem Kundencenter durchführen. 

Das Vorgehen für die Änderung und deren Bestätigung, unterscheidet sich je nach Domainendung. Auf diese Unterschiede werden Sie im Kundencenter beim Ausfüllen neuer Daten hingewiesen.  

Schrittfolge im Kundencenter: 

  1. Abschnitte: Domains / Datenänderung im Zentralregister
  2. Im Feld Objekt-Typ wählen Sie die Domain aus und tragen im weiteren Namensfeld den konkreten Domain-Namen ein. Bestätigen Sie die Auswahl durch Weiter.  
  3. Auf der nachfolgenden Seite können Sie die aktuellen Inhaberdaten überprüfen. Über Kontaktangaben ändern können Sie diese Angaben aktualisieren.  
  4. Bei den meisten Domains können Sie gleich neue Daten eintragen. Bei .CZ und .SK Domains muss das Kontakt-Handle, der sog. Identifikator geändert werden. 
  5. Die Änderung der Daten, muss über den Link bestätigt werden, der automatisch an die aktuelle Kontakt-E-Mail-Adresse (ursprünglich eingetragene E-Mail-Adresse) im Zentralregister (WHOIS) gesendet wird.

Der Inhaberwechsel erfolgt erst nach der Autorisierung (Bestätigung) von der E-Mail-Adresse, die aktuell im Zentralregister (WHOIS) eingetragen ist.

HINWEIS: Der Inhaberwechsel in der Datenbank des Zentralregisters (WHOIS) beeinflusst weder den Verwalter noch den Zahler der Dienste in unserer Kundendatenbank. Die Domain wird weiterhin unter dem ursprünglichen Kundenaccount geführt.

Falls die ursprüngliche Kontakt-E-Mail-Adresse des Domaininhabers unzugänglich ist, müssen Sie diese E-Mail-Adresse zuerst ändern lassen. Laden Sie dafür das entsprechende Formular HIER herunter. 

Bei den CZ-Domains erfolgt die Änderung am sogenannten Kontakt-Identifikator (Kontakt-Handle), der für mehrere Domains gleichzeitig gelten kann. Den Inhaberwechsel führen Sie durch den Austausch des Kontakt-Identifikators durch oder, indem Sie uns einen ausgefüllten Antrag für den Inhaberwechsel einer CZ-Domain mit einer amtlich beglaubigten Unterschrift des Domain-Halters per Post senden.

Der Inhaberwechsel bei einigen Domains kann kostenpflichtig sein. Auf eventuelle Gebühren werden Sie während der Änderungseingabe hingewiesen.

Bei einem Inhaberwechsel wird die Domaingültigkeit nicht verlängert.


 

E-Mail-Adresse des Domain-Inhabers ist nicht erreichbar


Die Änderung des Domain-Inhabers muss immer über die offizielle E-Mail-Adresse des Domain-Inhabers im zentralen Domainregister per Link bestätigt werden. Sollte diese Whois-E-Mail der Domain nicht mehr gültig sein, muss Sie zuerst über ein entsprechendes Formular aktualisiert werden.   

Die Vorgehensweise bei der Änderung von Whois-Kontakten kann sich je nach Domain-Endung unterscheiden. Kontaktieren Sie unseren Support über eine autorisierte Anfrage, damit wir Ihnen diesbezüglich genaue Informationen geben können.