Die Änderung des Accountbesitzers (Kunden) und des Zahlers bestimmter Dienstleistungen wird nur in der Kundendatenbank von ACTIVE 24 durchgeführt. Bei der Übertragung der Domain zwischen den Accounts kommt es zu keiner Datenänderung im zentralen Domainregister (WHOIS).
Der Zahler bzw. der Rechnungsempfänger erhält die gesamten Rechnungsunterlagen mit den Rechnungsangaben aus dem Account des Zahlers. Er hat keine Rechte zur Beendigung und Bearbeitung einzelner Dienstleistungen und deren Parameter.
Die Änderung des Accountbesitzers kann sowohl vom gegenwärtigen, als auch vom zukünftigen Accountbesitzer direkt im Kundencenter eingeleitet werden. Die Benutzer beider Accounts müssen der angeforderten Änderung zustimmen. Die Änderung muss elektronisch über einen Bestätigungslink, der an die Kontakt-E-Mails beider Accounts geht, bestätigt werden. Von jedem Account muss die Änderung nur einmal bestätigt werden auch dann, wenn der Account gleichzeitig als zukünftiger Besitzer-und Zahler-Account gilt.
Um eine Änderungsanfrage zu stellen, müssen Sie die entsprechende Domain und den Kunden-Code der anderen Seite kennen.
Den Kunden-Code finden Sie im Kundencenter in der rechten, oberen Bildschirmecke über dem Abmelde-Button (angegeben in Klammern, in der Regel in Form egeelhil8).
Anfrage zur Änderung des Kunden oder des Zahlers
Die Anfrage wegen der Übertragung bestimmter Dienste zwischen zwei Accounts können Sie jederzeit im Kundencenter über die Menüabschnitte Dienste / Kundenwechsel stellen.
Hier können Sie auswählen, ob bestimmte Dienste zu einem anderen Kunden (Account) oder ob bestimmte Dienste (aus dem fremden Account) zu Ihrem Account übertragen werden.
Damit die Übertragung gelingt, sind folgende Angaben erforderlich:
- Die Domain, für die die Dienste eingerichtet sind.
- Der Code des Accounts, zu oder von dem die Dienste übertragen werden.
- Die Dienste, die übertragen werden sollen (Webhosting, Domain, E-Mail, usw.)
- Eine zusätzliche E-Mail-Adresse für die Benachrichtigung zur Übertragung (keine Pflicht).
Die Anfrage bestätigen Sie durch den Klick auf „Senden”. Alle Beteiligten/eingegebene Accounts erhalten an die Kontakt-E-Mail-Adressen einen Link zur Bestätigung der Übertragung oder der Änderung des Zahlers. Sobald alle Beteiligten die Übertragung bestätigen, wird sie innerhalb von zwei Stunden durchgeführt. Den Status der Übertragung finden Sie im Überblick der Anforderungen unterhalb des Formulars für den Kundenwechsel.
Warum können unbezahlte Dienste nicht übertragen werden?
Die erste Zahlungsaufforderung senden wir stets 30 Tage vor Ablauf der Dienste. Dieser zeitliche Vorsprung ist notwendig, damit Sie genügend Zeit für die Begleichung der offenen Rechnungen haben und damit auch wir sicherstellen können, dass Ihre Dienste ohne Unterbrechnung verlängert werden.
Das Wichtigste dabei ist, dass Sie die Ablaufdaten der Domains beachten. Ihre Verlängerung regeln je nach Domain-Endung die zuständigen, zentralen Domainregister. Einige Domains müssen noch vor ihrem eingestellten Ablaufdatum bezahlt werden, sonst werden sie automatisch gesperrt (negativer Threshold - z.B. bei .DE-Domains ist der negative Threshold 5 Tage, d.h. die Zahlung muss bei uns spätestens 5 Tage vor Ablauf eingehen, damit der Verlängerungsprozess noch rechtzeitig startet). Begleichen Sie die aktuelle Proforma-Rechnung innerhalb der sicheren 10 tägigen Zahlungsfrist, laufen Sie keine Gefahr, dass Ihre Domain gesperrt wird.
Die Übertragung unbezahlter Dienste zu einem neuen Besitzer (-Account) würde die Zahlungsfrist verkürzen und damit die ordentliche Verlängerung der Dienste gefährden. Um den einwandfreien Betrieb Ihrer Dienste aufrechtzuerhalten, empfehlen wir die Begleichung der urprünglichen Rechnung gleichzeitig mit der Übertragung durchzuführen.
Falls der neue Besitzer die ausstehende Zahlung übernimmt, kann er im Anschluss an die Übertragung einen neuen Steuerbeleg mit seiner aktuellen Rechnungsanschrift aus seinem bestehenden Account über eine autorisierte Anfrage anfordern. Diese Anfrage muss bis Ende des Zahlmonats erfolgen.
Bei Diensten, die bereits abgelaufen sind und bei denen bereits Löschprozesse laufen, werden die Übertragungsanfragen nicht mehr angenommen. Diese Dienste müssen zuerst seitens des ursprünglichen Besitzers verlängert werden.